Bis zu weiteren 4.000 € für vom Coronavirus betroffene Unternehmen im Rahmen eines Sofortprogramms!

 

Liebe Kundinnen & Kunden, liebe Geschäftspartnerinnen & Geschäftspartner, liebe Freunde!

Die Auswirkungen des Coronavirus haben Deutschland in einem Maß getroffen, auf das sich keiner vorbereiten konnte. Die wirtschaftlichen Folgen sind unter anderem Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Produktionen, Wegfall von Kunden, verkürzte Öffnungszeiten oder gar Schließungen von Unternehmen. Diesen negativen Auswirkungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe gilt es entgegenzutreten.

Da dabei schnell gehandelt werden muss, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul für Corona betroffene KMU und Freiberufler zunächst bis 31. Dezember 2020 im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt. Mit der Modifizierung leistet der Bund schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme einer entsprechenden Beratung.

Unsere Schwesterfirma NUSSBAUM Marketing & Kommunikation, bei der ich Mit-Inhaber bin, ist hierfür beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Beratungsunternehmen (kurz: BAFA) offiziell genehmigt und akkreditiert. Somit können Sie als unser Kunde auf diese Hilfestellung zurückgreifen.

Hier die Eckdaten des Sofortprogramms in Kurzfassung:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden.
  • Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
  • Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie auch über die 4.000 Euro hinausgehenden Rechnungsbeträge vom Unternehmen zu tragen.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Die Kontoverbindung ist im Verwendungsnachweis einzutragen und muss mit der in der Beraterrechnung anzugebenden Kontoverbindung übereinstimmen. Aufgrund der 100 %-Förderung werden die antragsberechtigten Unternehmen so von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.

Lesen Sie sich bitte das Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für dieses Sofortprogramm durch. Den Link zum Download finden Sie am Ende dieses Textes.

Melden Sie sich auf jeden Fall, wenn Sie das Gefühl haben, dass dieses Sofort-Hilfe-Programm Ihr Unternehmen unterstützen könnte.

Fühlen Sie sich nicht angesprochen, freut mich das natürlich ungemein. Wenn Sie allerdings ein Unternehmen kennen, für das diese Hilfe eine gute Idee sein kann, geben Sie BITTE diese Information und auch meine Kontaktdaten gerne weiter.

Frank Nussbaum
Mobil: 0172 3232229
Mail: coaching@frischeperspektiven.de

Sofern Sie grundsätzlich an einem nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen des BAFA-Förderprogramms mit dem Namen Förderung unternehmerischen Know-Hows interessiert sind, klicken Sie bitte auf den zweiten u.s. Link. Für ein weiterführendes Gespräch freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.

Abschließen will ich mit einem Zitat von Nelson Mandela:

„Das Größte, was man erreichen kann, ist nicht, nie zu straucheln, sondern jedes Mal wieder aufzustehen.“

In diesem Sinne alles Liebe, alles Gute, und bleiben Sie gesund.

Herzlichst, Frank Nussbaum

 

Bildquelle: Photo by Branimir Balogović on Unsplash

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